Vorstösse zu Forschungsabkommen CH-UK und bundesnahen Betrieben

An ihrer ersten Sitzung der Herbstsession hat die FDP-Liberale Fraktion Bundesanwalt Michael Lauber angehört. Er stand der Fraktion für alle Fragen zur Verfügung und konnte diese überzeugend beantworten. Die Fraktion hat nach kurzer Diskussion deutlich entschieden, Bundesanwalt Michael Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen. Daneben wurden zwei Fraktionsvorstösse verabschiedet: Die Forschungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich muss auch nach dem Brexit weitergehen. Und ein zweiter Vorstoss fordert klarere Verantwortlichkeiten für bundesnahe Betriebe, um die Interessenskonflikte des Bundes durch seine unterschiedlichen Rollen bei bundesnahen Unternehmen – als Besitzer, Regulator und Auftraggeber – anzugehen.

In der dritten Sessionswoche steht die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber auf dem Programm der Vereinigten Bundesversammlung. Die FDP-Liberale Fraktion hat heute mit dem in der Kritik stehenden Bundesanwalt eine konstruktive Anhörung durchgeführt. Michael Lauber konnte alle Fragen überzeugend beantworten. Die Fraktion hat schliesslich deutlich entschieden, 
ihn unter anderem aus Respekt gegenüber der Unabhängigkeit der Institutionen für eine Wiederwahl als Bundesanwalt für die Amtsperiode 2020-2023 gemäss der Minderheit der Gerichtskommission zu empfehlen.

Forschungsabkommen CH-UK sichern

Das Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich basiert auf den bilateralen Verträgen mit der EU. Als Folge des Brexit wird dieses rechtliche Fundament teilweise wegbrechen. Der Bundesrat verfolgt mit der vorausschauenden „Mind the Gap“-Strategie zwar die langfristige Absicherung der unter den bilateralen Verträgen erworbenen Rechte und Pflichten. Jedoch steht die Forschungszusammenarbeit nicht im Fokus der ansonsten sehr begrüssenswerten Strategie. Ein heute beschlossener Vorstoss stellt dem Bundesrat kritische Fragen und fordert ihn damit auf, der Forschungszusammenarbeit mehr Gewicht zu verleihen.  

Verantwortlichkeiten bei bundesnahen Betrieben klären

Ein zweiter Fraktionsvorstoss hat zum Ziel, die Interessenskonflikte des Bundes durch seine unterschiedlichen Rollen bei bundesnahen Unternehmen – als Besitzer, Regulator und Auftraggeber – anzugehen. Die Schlussfolgerungen des vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Expertenberichts zur Corporate Governance sind diesbezüglich nämlich unbefriedigend. Viele Punkte, welche mit einer optimalen Steuerung bundesnaher Betriebe einhergehen würden, werden nicht erfüllt oder wurden nicht adressiert. Das muss korrigiert werden. Darum fordert die FDP-Motion eine umfassende Klärung der Prozesse und Verantwortlichkeiten.

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