Nein zur Kündigungsinitiative –Bilaterale erneut bestätigt

Bundesrat muss nun endlich nötige Konkretisierungen aushandeln

Die Schweizer Bevölkerung hat einen klaren Entscheid gefällt: Die Kündigungsinitiative wurde abgelehnt. Aufgrund der Guillotine-Klausel wäre damit automatisch das gesamte Vertragspaket der Bilateralen I gekündigt worden. Die FDP steht klar hinter dem erfolgreichen bilateralen Weg und dessen langfristiger Sicherung und Weiterentwicklung. Entsprechend hocherfreut ist die FDP.Die Liberalen über das Abstimmungsresultat. Es ist jedoch kein Präjudiz für das InstA. Unsere Position bleibt in der Folge auch unverändert: Der Bundesrat muss nun endlich tragfähige Lösungen für die offenen Fragen finden und die auch von der FDP geforderten Konkretisierungen mit Brüssel angehen.

 

Die Kündigungsinitiative, gegen die unsere beiden Bundesräte Karin Keller-Sutter und Ignazio Cassis aktiv gekämpft haben, hat in der Bevölkerung keinen Rückhalt. Das Volk durchschaute, dass die SVP wieder einmal nur Wahlkampf betreiben und die grossen Gefahren in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit Augenwischerei kaschieren wollte. Doch das ist ihr nicht gelungen. Vielmehr hat sich die Bevölkerung erneut deutlich hinter die Bilateralen gestellt. Das Abstimmungsresultat ist deshalb vor allem die Bekräftigung einer konstruktiven Europapolitik der Schweiz. Die Schweizerinnen und Schweizer haben damit die grosse wirtschaftliche Bedeutung einer möglichst gleichberechtigten Teilnahme am europäischen Binnenmarkt unterstrichen.
Die Souveränität der Schweiz ist sehr wichtig. Der Garant für die Souveränität und gegen einen EU-Beitritt sind die Bilateralen. Es war eine Entscheidung des Souveräns, am europäischen Binnenmarkt teilzunehmen. Der bilaterale Weg wurde bis heute mehrfach in Volksabstimmungen bekräftigt – allein die Personenfreizügigkeit wurde bis heute viermal von der Bevölkerung gutgeheissen.

FDP fordert Konkretisierungen
Die FDP steht klar hinter dem erfolgreichen bilateralen Weg und dessen langfristiger Sicherung und Weiterentwicklung. Der heutige Entscheid zur Begrenzungsinitiative ist jedoch kein Präjustiz für das InstA und ändert auch nichts an unserer Position von 2019 (Konsultation zum institutionellen Rahmenabkommen) sowie an unseren Forderungen nach Konkretisierungen. Nun ist aber zuerst der Bundesrat am Ball. Er muss endlich tragfähige Lösungen für die offenen Fragen finden und auch die von der FDP geforderten Konkretisierungen mit Brüssel angehen. Sobald die Konkretisierungen auf dem Tisch liegen, wird die FDP das InstA in einer Gesamtschau analysieren und das Resultat gesamthaft bewerten.

In Bezug auf eine mögliche Unterzeichnung des Rahmenabkommens fordert die FDP Klärungen in folgenden Punkte:

 

  • Unionsbürgerrichtlinie: Weiterentwicklungen in diesem Bereich sollen sich auf den Arbeitsmarkt beschränken. Dies ergibt sich aus der Feststellung, dass die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU auf der Arbeitnehmereigenschaft beruht.
  • Lohnschutz: Wir unterstreichen, dass das InstA die Wirkung des Lohnschutzes nicht gefährdet. Durch das Abkommen kann das heutige Lohnschutzniveau innerhalb des Anwendungsbereiches der Entsenderichtlinie und der Durchsetzungsrichtlinie weiterhin gewährleistet werden.
  • Guillotine: Wir interpretieren das InstA dahingehend, dass die Kündigung eines Vertrages als eventuelle Ausgleichsmassnahme einer Überprüfung untersteht und in keinem Fall verhältnismässig sein kann.

 
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.