Nationalrat schafft neue Ungerechtigkeiten

Geschäftsmietenkonflikte müssen föderal und individuell gelöst werden

Heute hat eine hauchdünne Mehrheit des Nationalrates im Rahmen der Sondersession beschlossen, auf einen nationalen Mietzinserlass für Geschäftsmieten zulasten der Vermieter einzutreten. Die FDP ist enttäuscht, dass die grosse Kammer unter gütiger Mithilfe der Mitte-Fraktion und der GLP dieser Idee zugestimmt hat und damit neue Ungerechtigkeiten schafft. Diese untaugliche Mietzinsbefreiung ist aus drei Gründen falsch. Erstens wirft sie Tausende unterschiedliche Mietverhältnisse in einen Topf, völlig unabhängig von der finanziellen Lage der Mieter – und von den Möglichkeiten der Vermieter. Zweitens konnten für die meisten Fälle bereits einvernehmliche Lösungen zwischen den Vertragsparteien gefunden werden. Drittens verletzt die Befreiung diverse verfassungsmässige Grundprinzipien. Auch der Bundesrat und die Mehrheit der Kantone lehnt die Vorlage ab, da u.a. in diversen Fällen schon Unterstützungsmassnahmen in den Kantonen umgesetzt wurden. 

Eine hauchdünne Mehrheit des Nationalrats ist heute auf das Covid-Geschäftsmietengesetz eingetreten. Mit diesem Entscheid hat er zugestimmt, Geschäften, welche im Frühling von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Zeit 60% der Miete zu erlassen. Diese 60% soll der Vermieter schultern. Diese Lösung ist der falsche Weg, wie die FDP bereits in ihrer Vernehmlassung ausgeführt hat. 

Nationale Mietzinserlasse aus drei Gründen falsch
Erstens wirft sie Tausende unterschiedliche Mietverhältnisse in einen Topf, völlig unabhängig von der finanziellen Situation der Mieter – und von den Möglichkeiten und der Struktur der Vermieter. Ihre Kosten laufen unvermindert weiter, und oftmals handelt es sich um kleine Anleger. Wie will die SP etwa einem Rentnerpaar, dass für ihre Rente in eine Geschäftsliegenschaft investiert hat, diese Mitzinsbefreiung erklären? Kommt hinzu, dass KMU, welche ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft führen, nicht berücksichtigt werden. Zweitens konnten für die meisten Fälle bereits einvernehmliche Lösungen zwischen Mieter und Vermieter gefunden werden, wie ein Bericht des Bundesrats kürzlich aufgezeigt hat. Drittens verletzt sie durch ihre Rückwirkung die Rechtssicherheit und greift massiv und in unverhältnismässiger Weise in die Vertragsfreiheit und damit in die Wirtschaftsfreiheit sowie in die Eigentumsgarantie ein. Auch der Bundesrat und die Mehrheit der Kantone lehnt die Vorlage ab, unter anderem weil in diversen Fällen schon Unterstützungsmassnahmen in den Kantonen umgesetzt wurden. Auch wenn grosse Zweifel an der verfassungskonformen Umsetzbarkeit bestehen, wird sich die FDP in der Kommission nun für eine möglichst zielgerichtete Vorlage einsetzen. 

FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.