Mehr Wohnungen, weniger Vorschriften

6 Punkte-Plan der FDP gegen die Wohnungsknappheit

Die Wohnungsknappheit ist in vielen Regionen der Schweiz eine grosse Herausforderung. Mit linksgrünen Rezepten, die nach mehr Staatseingriffen rufen, entsteht keine einzige zusätzliche Wohnungen. Für die FDP ist klar, dass es mehr Wohnungen braucht, damit das Angebot mit der Nachfrage Schritt hält und die Preise gedämpft werden. Heute stellte die FDP den Medien in Bern einen Massnahmenplan mit sechs Punkten vor.

Von links: Beat Habegger, Präsident FDP Urban und Kantonsrat (ZH), Ständerat Damian Müller und Nationalrätin Simone de Montmollin.

Die Zahl der Baugesuche ist auf ein 25-Jahre-Tief gefallen, gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Wohnungen rasant an. Damit nimmt der Druck auf die Preise zu. Bis 2026 fehlen rund 51'000 Wohnungen – so viele wie die Stadt Luzern zählt. Für die FDP ist klar: Um der gegenwärtigen Wohnungsknappheit wirksam zu begegnen, braucht es mehr Wohnungen. Dafür muss Bauen wieder attraktiver werden. Dazu schlägt die FDP sechs konkrete Massnahmen vor, die heute in Bern den Medien vorgestellt wurden.

1. Flexibilisierung der Lärmschutzvorschriften

Grosse Neubauprojekte insbesondere in den Städten scheiterten in der letzten Zeit an den zu rigiden Lärmschutzmassnahmen. Die sogenannte «Lüftungsfensterpraxis» sollte im Bundesgesetz über den Umweltschutz verankert werden, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Die Revision ist im Parlament zu priorisieren und im beschleunigten Verfahren umzusetzen.

2. Lockerungen beim überbordenden Denkmal- und Heimatschutz

Durch einen Abbau der Normen bei Heimat- und Denkmalschutz sowie eine weniger strikte Anwendung werden eine bessere Nutzung bestehender Gebäude sowie Neubauten erreicht.

3. Beschleunigung von Baubewilligungen und Verfahren bei Einsprachen

Die Baubewilligungsverfahren sind verwaltungsintern unter allen beteiligten Stellen zu koordinieren und zu digitalisieren. So lassen sie sich beschleunigen und vereinfachen: Sechs Wochen nach Einreichen eines kompletten und digital eingereichten Gesuchs sollte die Gemeinde die Baubewilligung erteilen.

4. Erhöhung der Ausnützungsziffer

Die bestehenden Bauzonen und Überbauungen bieten ein grosses Verdichtungspotenzial. Ausnützungsziffern und maximale Bauhöhen sollen bedarfsgerecht erhöht werden und Ausnützungsboni für Ersatzneubauten eingeführt werden. Bestehende Gebäudebestände sollen, wo möglich und sinnvoll im Sinne einer besseren Überbauung verdichtet werden. Dazu gehören beispielsweis auch die Erleichterung von Aufstockungen, Dachstockausbauten, die Reduktion von Gebäudeabständen etc. Es geht darum, Flächen effizienter zu nutzen und durch Verdichtung mehr Wohnungen zu schaffen.

5. Umnutzung von Büros in Wohnungen

Büro- und Gewerbebauten sollen einfach und unkompliziert in Wohnraum umgewandelt werden können. Leerstände bei Geschäftsliegenschaften bei gleichzeitig mangelndem Wohnraum sind nicht sinnvoll. Investoren, die eine Umnutzung vornehmen wollen, sollen dies unbürokratisch umsetzen können (Zonenkonformität vorausgesetzt).

6. Defizite bei der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes sind rasch auszuräumen

Bei der Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes zeigen sich bis heute Schwächen, die zusätzlich zu einer Verlangsamung der Bautätigkeit führten. Die Unsicherheiten ergeben sich vor allem auf Stufe Kantone und Gemeinden. Immer noch laufen die Arbeiten zur Umsetzung der Revision von 2014 und gehen nur schleppend voran. Der Bundesrat ist deshalb gefordert, mit den Kantonen rasch den Verbesserungsbedarf zu bestimmen und die erforderlichen Massnahmen umzusetzen. Nötigenfalls ist auch die Gesetzgebung anzupassen.  

 

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