FDP begrüsst Rücktritt von Bundesanwalt Lauber

Endlich ist Weg frei für Neustart


Heute hat Bundesanwalt Michael Lauber seinen Rücktritt angeboten. Er tat dies als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Kritik der Aufsichtsbehörde AB-BA im Grossen und Ganzen bestätigte. Die FDP will die Institutionen der Schweiz schützen und begrüsst darum den Entscheid des Bundesanwalts. Der Rücktritt muss rasch erfolgen, damit die geschwächte Institution der Bundesanwaltschaft endlich neu starten kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch auch die AB-BA gerügt. Die Frage stellt sich, ob nicht auch bei der AB-BA ein personeller Neustart nötig ist.

Am 20. Mai 2020 hat die Gerichtskommission der Bundesversammlung die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Bundesanwalt Lauber beschlossen. Die FDP hat diesen Entscheid begrüsst und Bundesanwalt Lauber aufgefordert, die Konsequenzen zu ziehen. Heute nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Kritik der Aufsichtsbehörde am Bundesanwalt zu grossen Teilen bestätigt, woraufhin dieser der Gerichtskommission seinen Rücktritt angeboten hat. Wir begrüssen diesen Entscheid des Bundesanwalts. Der Rücktritt muss rasch erfolgen, damit endlich der Weg frei wird für einen Neustart. Die Glaubwürdigkeit der BA hat stark gelitten und mit zunehmender Dauer der Unsicherheit droht weiterer Schaden für die Institutionen. Gelitten hat jedoch auch die Glaubwürdigkeit der AB-BA, welche vom BVGer ebenfalls kritisiert wird. Die Vorgänge bei der Behörde müssen schonungslos geklärt werden. Möglicherweise ist auch bei der AB-BA ein personeller Neustart nötig, um den eingetretenen Schaden umfassend zu beheben.
 
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.