Quo vadis Eigenmietwert

Wie geht es weiter nach der Überweisung der Standesinitiative?

Im Juni hat der Grosse Rat den Antrag der FDP zur Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts an die Regierung überwiesen. Wie es mit der Standesinitiative weitergeht, erläutert Andreas Zappalà.

von Andreas Zappalà, Fraktionspräsident der Basler FDP

Die Basler FDP setzt beim Wohnen auf liberale Konzepte und die Stärkung des privaten Wohneigentums. Im letzten Jahr hat sich die Basler FDP bereits gegen die Neubewertung der Eigenmietwerte gewehrt und im Mai einen Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts eingereicht. Nachdem im Juni der Grosse Rat den Antrag an die Regierung überwiesen hat, hat der Regierungsrat bis am 7. September 2017 Zeit, zum Antrag Stellung zu nehmen.

Die Basler FDP erachtet das in der Schweiz angewandte Besteuerungssystem bei Wohneigentum (Besteuerung des Eigenmietwertes und Abzugsmöglichkeit von Hypothekarzinsen und Unterhalt) als nicht mehr zeitgemäss. Die Möglichkeit des Schuldzinsabzuges schafft Anreize, Schulden nicht zurückzuzahlen. Die hohe Schuldenlast kann aber bei veränderten Einkommensverhältnissen (z.B. Pensionierung) zu einer nicht mehr tragbaren finanziellen Belastung führen. Demgegenüber werden Hauseigentümer, die ihre Hypothek zurückbezahlt haben, bestraft. Bei der Besteuerung des Eigenmietwertes wird ein fiktives Einkommen besteuert. Wie sich bei der kantonalen Neubewertung der Liegenschaften gezeigt hat, kann dies für Hauseigentümer zu schwierigen finanziellen Situationen führen.

Darum möchte die FDP den Regierungsrat mit der Einreichung einer Standesinitiative bei den Eidgenössischen Räten beauftragen. Die Standesinitiative fordert, die Eigenmietwertbesteuerung unter gleichzeitigem Verzicht auf obige Abzüge abzuschaffen. Einzig beim Ersterwerb soll ein zeitlich befristeter Schuldzinsabzug möglich bleiben. Mit dieser Ausnahme will die FDP den verfassungsmässigen Auftrag der Eigentumsförderung erfüllt sehen. Diese Gesetzesänderung soll eine zeitgemässere Besteuerung von Wohneigentum ermöglichen. 
 

Wie es nun weiter geht

Wird ein Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative gestellt, entscheidet der Grosse Rat zunächst darüber, ob die Regierung dazu Stellung nehmen soll. Dies ist an der Juni-Sitzung geschehen. Der Regierungsrat hat nun drei Monate Zeit für seine Stellungnahme. Anschliessend muss der Grosse Rat darüber entscheiden, ob die Standesinitiative definitiv überwiesen werden soll. Dieser Entscheid fällt voraussichtlich an der September-Sitzung des Grossen Rates. Fällt dieser positiv aus, reicht der Regierungsrat die Standesinitiative im Namen des Kantons Basel-Stadt bei der Bundesversammlung ein.

Eine Standesinitiative ist eine allgemeine Anregung zu einer Verfassungsänderung, die ein Kanton der Bundesversammlung einreicht. Die Grundlage dafür findet sich in Art. 160 der Bundesverfassung. Eine Standesinitiative durchläuft ein zweistufiges Verfahren. Zuerst prüfen die zuständigen Parlamentskommissionen des National- und Ständerates, ob dem Vorschlag Folge zu leisten ist. Geprüft wird dabei, ob ein Regelungsbedarf besteht und ob das Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative zweckmässig ist. Wird einer Initiative Folge geleistet, so arbeitet die zuständige Kommission des Rates, in dem die Initiative eingereicht wurde, eine Vorlage aus und unterbreitet diese dem Plenum. Quelle Wikipedia

Die FDP will die Eigenmietwertsteuerung in obigem Sinn abschaffen. Sie ist zuversichtlich, dass der Grosse Rat nach der Stellungnahme des Regierungsrates im September an seiner Position festhalten und die Standesinitiative definitiv an die Eidgenössischen Räte nach Bern überweisen wird.