OECD-Mindeststeuer: Die FDP setzt sich für die Schweizer Wirtschaft und die Kantone ein

50/50-Aufteilung der Ergänzungssteuer ist auch ohne Obergrenze oder Zweckbindung ungenügend

Im Rahmen der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer hat sich der Nationalrat heute für eine Aufteilung der Erträge aus der Ergänzungssteuer im Verhältnis 50/50 zwischen Bund und Kantonen entschieden – ohne Plafonierung oder Zweckbindung der Einnahmen. Dieses Ergebnis korrigiert die Entscheidung der Mehrheit der WAK-N, die teilweise zu Ungunsten der Kantone ausgefallen war. Für die FDP ist die Entscheidung, die Mitte-Links im Nationalrat getroffen hat, respektlos gegenüber dem Föderalismus. Es ist wichtig, dass die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer mindestens zu 75 Prozent den Kantonen zukommen, damit diese die Attraktivität ihres Wirtschaftsstandortes erhalten können.

Die FDP ist zwar gegen die Schwächung des internationalen Steuerwettbewerbs, dennoch muss die Schweiz die Reformen der OECD umsetzen. Wenn diese nicht in einem Schweizer Gesetz geregelt werden, müssten multinationale Unternehmen in der Schweiz mit zusätzlichen Steuern im Ausland rechnen, was wiederum den Wirtschaftsstandort Schweiz belasten würde. Da die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer unumgänglich ist, setzt sich die FDP dafür ein, dass diese so einfach wie möglich ausgestaltet wird, um die Standortattraktivität zu bewahren.

Verteilschlüssel im Interesse der Kantone
Ein zentraler Diskussionspunkt heute im Nationalrat war die Aufteilung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer zwischen Bund und Kantonen. Für die FDP ist es zentral, dass die Mehreinnahmen zu 75 Prozent den Kantonen zukommen, damit diese die Attraktivität ihres Standortes bewahren können. Dies liegt auch im Interesse des Bundes, da auch der Bundeshaushalt von der Attraktivität der Kantone profitiert. Die zusätzlichen Einnahmen werden automatisch im Finanzausgleich berücksichtigt, der für eine gewisse Gerechtigkeit zwischen den Kantonen sorgt.

Damit die Kantone hauptsächlich von den Einnahmen der Ergänzungssteuer profitieren, unterstützt die FDP primär die Variante des Bundesrats, die eine Aufteilung von 25 Prozent an den Bund und 75 Prozent an die Kantone vorschlägt. Die heute vom Nationalrat beschlossene Aufteilung von 50/50 – ohne Obergrenze und Zweckbindung der Einnahmen – geht jedoch in die richtige Richtung und hat zumindest verhindert, dass abenteuerliche Vorschläge eine Mehrheit erhielten. Allerdings werden dabei die Forderungen der Bürgerlichen nach einer gerechteren Verteilung für die Kantone nicht erfüllt.

Keine Zweckbindung der Einnahmen
Für die FDP ist es wichtig, dass die Kantone die Gelder gezielt nach ihren Bedürfnissen für die Stärkung der Standortbedingungen verwenden können. Mehrere Vorschläge haben auf eine Zweckbindung der Einnahmen abgezielt. Gegen solche "Giesskannen" des Bundes hat sich die FDP erfolgreich gewehrt. Die Ausgangslage ist in jedem Kanton unterschiedlich. Die Kantone kennen ihre Bedürfnisse und wissen am besten, wie sich die zur Verfügung stehenden Mittel effizient einsetzen lassen.

Die FDP hält am Ziel fest, 75% der erwarteten Mehrerträge den Kantonen zu belassen. Das Geschäft geht nächste Woche an den Ständerat zurück. Aufgrund des engen Zeitplans muss die Behandlung noch in dieser Session abgeschlossen werden.

FDP.Die Liberalen – gemeinsam weiterkommen